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Wenn neue Normen und Richtlinien herausgegeben werden, muss ich dann vorhandene Maschinen überarbeiten oder gelten die Normen weiterhin, die bei der Entwicklung der Maschine gültig waren?

KomNet Dialog 21226

Stand: 29.05.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Wenn neue Normen und Richtlinien herausgegeben werden, muss ich dann vorhandene Maschinen überarbeiten, damit sie die aktuellen Normen erfüllen? Oder gelten die Normen weiterhin welche bei der Entwicklung der Maschine gültig waren?

Antwort:

Die Frage kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Zunächst muss zwischen "Norm" und "Richtlinie" unterschieden werden.

Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten, qualifizierten Sachverstand. Erst durch Rechtsakte Dritter können Normen Verbindlichkeit erlangen, etwa wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird.

EU-Richtlinie: Ein im EU-Vertrag vorgesehener Rechtsakt wird als „EU-Richtlinie“ bezeichnet. Diese Richtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sind in sämtlichen Teilen verbindlich. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese in individuelle einzelstaatliche Rechte umzusetzen – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Wie diese Umsetzung aber innerhalb der einzelnen Staaten erfolgt, bleibt diesen selbst überlassen.

Werden zum Beispiel gesetzlich Vorgaben zu Maschinen geändert (z. B. Pflicht für Rückhaltesysteme an Gabelstaplern unter 10 Tonnen (seit Dez. 2002)) so sind diese umzusetzen. Andererseits sind Änderungen der Maschinienrichtlinie nicht umzusetzen, wenn die im Betrieb befindliche Anlage nicht wesentlich geändert wird.