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Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Bezüglich der sektoralen Harmonisierungsrichtlinien wie Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Aufzugsrichtlinie etc. gibt es keine "übergeordnete Richtlinie".Die Richtlinien regeln die Abgrenzungen zu anderen Richtlinien gemäß der Definition ihres jeweiligen Anwendungsbereichs.So schließt z. B. die Druckgeräterichtlinie Richtlinie 2014/68/EU gemäß Artikel 1, Absatz 2 Buchstabe f i ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;- eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;- eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
im Anwendungsbereich des ProdSG „aufnehmen müssen“, da nur dann in Verordnungen nach dem ProdSG Anforderungen an diese Tätigkeit gestellt werden können (wie z. B. in der 9.ProdSV). Sofern für diese „Forschungsanlage“ auch keine andere Verordnung nach dem ProdSG zur Anwendung kommen sollte, gibt es somit für diese Eigenherstellung bzw. erstmalige Verwendung keine Anforderungen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung dürfen vom Produkt nicht ausgehen (siehe § 3 Produktsicherheitsgesetzt – ProdSG).Wie in der Fragestellung schon richtig erwähnt, ist auch vorab das Risiko zu ermitteln, welches von dem Produkt ausgeht.Die Marktüberwachungsbehörden nutzen zur Ermittlung des Risikos den Leitfaden „EU-Risk Assessment nach RAPEX-Guide“.Anhang 5 des Leitfadens beschreibt ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften d ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
oder zu einem Teil einer Installation abzuschalten, wo ein Risiko für elektrischen Schlag oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht. Welche Bezeichnung in Ihrer Betriebsanleitung die richtige ist, hängt von der verwendeten Funktion ab. ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18578
Anwendung zusammengefügt sind“. Es gibt keine Ausnahmen für "Trivialmaschinen", weder in der Maschinenrichtlinie selbst, noch in einem anderen offiziellen Dokument der EU (z. B. im „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie“). Wenn der Absperrhahn also wie genannt „angetrieben“ wird, ist ein bewegliches Teil vorhanden. Wenn der Antrieb nun nicht über die unmittelbare menschliche Kraft erfolgt ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen un ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Scheren-Hubwagen, welche mit einer Fernbedienung gesteuert werden,ergeben sich u. a. folgende Punkte, des Anhang I, die im Vergleich zur Bedienung am Lenkarm genauer betrachtet werden müssen:1.1.7. BedienungsplätzeHier entstehen neue Risiken durch die freie Wahl des Bedienplatzes, z.B. sollte etas vom Hubwagen fallen, oder der Hubwagen umkippen.1.2. Steuerungen und BefehlseinrichtungenHier muss u.a ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
Die Voraussetzungen für das sichere Konstruieren und rechtskonforme Bereitstellen von Maschinen auf dem europäischen Markt werden durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert. Diese wird in Deutschland durch die 9. ProdSV (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Maschinenverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Als Hilfestellung zur Maschinenrichtlinie hat die EU-Kommission den „L ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei denen von Ihnen angesprochenen Maschinen um Maschinen im Sinne der 9. ProdSV i. V. m. der RL 2006/42/EG handelt. Zum Thema "Dieseltank" sind in der Maschinenrichtlinie allgemeine Anforderungen definiert. Entsprechend Ziffer 1.1.3 Materialien und Produkte Anhang II gilt: "Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb verwe ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
erfüllt und das Produkt gilt als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.Es ist hierbei allerdings zu beachten, welche Komponenten einer Einrichtung als Maschine zu bewerten sind. Es ist z.B. denkbar, dass der Laborabzug ursprünglich mit einem manuell zu betätigenden Frontschieber hergestellt und geliefert worden ist und der elektrisch betriebene Frontschieber nachträglich und ggf ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Bei dem Vorliegen einer Gesamtheit von Maschinen ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619