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KomNet-Wissensdatenbank

Sind selbstgebaute Gestelle für den innerbetrieblichen Transport als Lastaufnahmemittel nach der Maschinenrichtlinie anzusehen?

KomNet Dialog 7604

Stand: 03.02.2017

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Für den Transport zwischen den Werken werden bei uns im Hause auch Transportgestelle gefertigt, die das fertige Produkt (Fahrzeugkabinen mit einem Gewicht von ca. 500 - 1.000 kg) aufnehmen sollen, um Staplertransporte zu ermöglichen. Es taucht nun die Frage auf, ob diese Transportgestelle unter die MaschRL fallen und mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen sind (analog Euro-Paletten und Giterboxen). Sind diese Transportgestelle als Lastaufnahmemittel nach Art. 2, Buchstabe d der MaschRL einzustufen? Ist dafür eine Bedienungsanleitung erforderlich? Ist eine Kennzeichnung nach BGR 234 4.4.2. in Verbindung mit 4.5.1 ausreichend?

Antwort:

Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery):
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Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie.
Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Maschinenrichtlinie unterliegen ist noch zu beachten, ob kraftbetätigte Vorrichtungen vorhanden sind (z.B. per Federkraft oder pneumatisch betätigte Haltevorrichtungen).  

Ggf. sollte die Frage im Kontakt mit der zuständigen Behörde vor Ort abschließend erörtert und geklärt werden.  Die zuständige Behörde finden Sie z.B. unter der Behördensuche von www.icsms.de.