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Welche Richtlinie ist übergeordnet? Druckgeräterichtlinie oder Maschinenrichtlinie? Oder sind die Richtlinien gleichwertig nebeneinander zu betrachten?

KomNet Dialog 17250

Stand: 21.10.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Welche Richtlinie ist übergeordnet? Druckgeräterichtlinie oder Maschinenrichtlinie? Oder sind die Richtlinien gleichwertig nebeneinander zu betrachten?

Antwort:

Bezüglich der sektoralen Harmonisierungsrichtlinien wie Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Aufzugsrichtlinie etc. gibt es keine "übergeordnete Richtlinie".


Die Richtlinien regeln die Abgrenzungen zu anderen Richtlinien gemäß der Definition ihres jeweiligen Anwendungsbereichs.


So schließt z. B. die Druckgeräterichtlinie Richtlinie 2014/68/EU gemäß Artikel 1, Absatz 2 Buchstabe f i) ihre Anwendung auf Geräte der Kategorie I aus, wenn diese Geräte gleichzeitig Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind. Bei entsprechenden Geräten der Kategorie II und höher sind aber beide Richtlinien nebeneinander anzuwenden.


Eine Ausnahme stellt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bezug auf die Niederspannungsrichtlinie dar. Im Anhang I Nummer 1.5.1 macht sich die Maschinenrichtlinie die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie zu eigen und schließt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie hinsichtlich der elektrischen Gefahren mit ein. Insoweit ist bei Maschinen kein Konformitätsbewertungsverfahren nach Niederspannungsrichtlinie erforderlich.