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Dürfen in einer Kindertagesstätte für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte betrieben werden?

KomNet Dialog 23002

Stand: 13.03.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

In einer Kindertagesstätte werden "normale", für den häuslichen Gebrauch bestimmte, Waschmaschinen und Wäschtrockner betrieben. Der Kundendienst beanstandete aus Arbeitsschutzgründen, dass Haushaltsgeräte nicht eingesetzt werden dürfen. Welche Geräte sind geeignet. und gibt es Quellenangaben, in denen diese Bestimmungen/Regelungen festgelegt sind?

Antwort:

In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:


"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen:

für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte,

— Audio- und Videogeräte,

— informationstechnische Geräte,

— gewöhnliche Büromaschinen,

— Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte,

— Elektromotoren;"


Daher treten diesbezügliche Fragestellungen wie "Muss eine Waschmaschine, die in einem Kindergarten betrieben wird, unter Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie für gewerbliche Zwecke geeignet sein?" häufiger auf. Hierzu äußert sich eine FAQ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dürfen Haushaltsgeräte (z. B. Haushaltswaschmaschinen), die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, im gewerblichen Betrieb benutzt werden? mit folgendem Fazit:

"(...) Daraus ergibt sich, dass Haushaltsgeräte auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden dürfen, entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung deren Eignung für den konkreten Einsatzfall nachweist."


Hilfestellungen zur geforderten Gefährdungsbeurteilung werden unter www.sichere-kita.de zur Verfügung gestellt. Konkret sind diesbezüglich die Dokumente DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen" und Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen zu nennen.


Auf den Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie (insbes. § 64 - Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte) weisen wir hin.