Seitentitel
KomNet-Wissensdatenbank
Maschinenrichtlinie: Notbremse bei Baumaschinen
KomNet Dialog 816
Stand: 22.06.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Laut Anhang I Punkt 3.3.3 der Maschinenrichtlinie muß die Notbremse mit völlig unabhängigen Befehlseinrichtungen versehen sein. Bestimmte Baumaschinen verfügen lediglich über ein Bedienteil zum Einschalten der Haupt- und Notvorrichtung.
Antwort:
Es kann zugelassen werden, daß ein einziges Bedienteil, zum Beispiel ein Pedal, den Hauptsteuerkreis der Bremse und den Steuerkreis des Notsystems in Betrieb setzt. Die Steuerkreise müssen unabhängig sein und das Bedienungspersonal muß gegebenenfalls auf den Ausfall des Hauptsteuerkreises aufmerksam gemacht werden.
Stand: Juni 2007