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Sind Sägeblätter "auswechselbare Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder "Werkzeuge", die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen sind?

KomNet Dialog 43221

Stand: 17.07.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Sind Sägeblätter "auswechselbare Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder "Werkzeuge", die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen sind?

Antwort:

Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:

"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen sind.

Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge angeben, die an der Maschine angebracht werden können – siehe § 268: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.7.4.2 Buchstabe n.

Beispiele für auswechselbare Ausrüstungen umfassen Ausrüstungen, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen für Funktionen wie Pflügen, Ernten, Heben oder Laden montiert werden, sowie Ausrüstungen für den Anbau an Erdbaumaschinen für Funktionen wie Bohr- oder Abbrucharbeiten. Arbeitsbühnen, die für den Zusammenbau mit Maschinen zum Heben von Lasten vorgesehen sind, um ihre Funktion zum Zweck des Hebens von Personen zu verändern, gelten als auswechselbare Ausrüstungen – siehe § 388: Anmerkungen zu Anhang IV Nummer 17. Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden und auswechselbare Vorschubeinheiten für Holzbearbeitungsmaschinen.

..."

Hieraus ergibt sich, dass es sich bei Sägeblättern um Werkzeuge handelt.