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Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Lehrkräfte zumindest die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten. "Sicherheitsschuhe" sind Teil der zur Verfügung zu stellenden Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Gesundheit. Sie müssen zur Verfügung gestellt und getragen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Maßnahmen zum Schutz der Füße gegen schädigende äußere Einwirkungen oder gegen Ausrutschen notwendig ...
Stand: 21.05.2016
Dialog: 26647
Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42492
Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicherer Form und Sprache bereitzuhalten und die Beschäftigten zu unterweisen. Somit legt er auch fest, wie lange die PSA zu tragen ist (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung).In die Gefährdungsbeurteilung ist auch die DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" mit einzubeziehen.Auf die Informationen/FAQ des Sachgebiets Augenschutz ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist auch festzulegen, ob im Küchenbereich Schuhe mit rutschhemmender Sohle getragen ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 28075
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um hierbei die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Anscheinend ist in Ihrem Betrieb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden, dass an den geschlossenen Systemen Leckagen ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 17497
gegen Absturz durch die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz". Allgemeine Tragezeitbegrenzungen sind hier nicht genannt. Ob es für bestimmte PSA eine Tragezeitbegrenzung gibt, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerinformationen festgelegt werden. Ferner können im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
Es ist zunehmend gängige Praxis, dass Arbeitgeber ein permanentes Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unabhängig vom Arbeitsplatz vorschreiben. Eine allgemeingültige Diskussion ist sehr schwierig, da die Wahrscheinlichkeit einer plötzlich auftretenden Gefahr hierbei berücksichtigt werden muss. Ansonsten gilt für jeden Arbeitsplatz, dass nach einer Gefährdungsbeurteilung die jeweilige ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 3512
Nach Abschnitt 5.5.1 (9) der TRGS 401 darf die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein."(9) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob das Tragen von PSA belastend ist. Hierzu kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 12887
, ist ein Industrie-Schutzhelm notwendig. Überall, wo mit Kopfverletzungen zu rechnen ist, müssen Arbeitsschutzhelme zur Verfügung gestellt und getragen werden."Schutzhelme unterliegen als persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Betrieb u.a. den Regelungen der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Konkretisiert werden die Anforderungen an Schutzhelme als Kopfschutz in der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 13479
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
PSA gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In der Ausbildung werden hierfür Kenntnisse vermittelt. Außerdem sind die Vorgaben des Herstellers der PSAgA zu beachten. Ein fester Bewertungsmaßstab hierfür ist uns nicht bekannt. Die Bewertung muss aber sicherlich deutlich kritischer als z. B. bei Zurrgurten erfolgen. Eine einfache Übernahme ...
Stand: 31.01.2017
Dialog: 26497
Vor der Auswahl und der Benutzung von Kopfschutz hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können. Außerdem sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
- wie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - gegenüber dem Arbeitgeber eine beratende Funktion. Es steht nicht in der Befugnis eines Betriebsarztes einem Beschäftigten mitzuteilen, dass auf gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche Sicherheitsschuhe verzichtet werden kann. Die Pflicht, erforderliche Maßnahmen nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bezüglich ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 11063
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (Rechtsgrundlage: §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes). Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung könnte für Bohr- und Fräsarbeiten als Ergebnis die Pflicht ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 2646