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Ist es sinnvoll, dass alle auf der Baustelle anwesenden Personen eine Schutzbrille gem. EN 166 tragen?

KomNet Dialog 3512

Stand: 12.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Ist es sinnvoll, wenn von allen auf der Baustelle anwesenden Personen verlangt wird, dass diese zur vorbeugung möglicher Augenverletzungen generell bei allen auszuführenden Tätigkeiten (z. b. auch bei Bauleitungs- / Gutachtertätigkeiten bzw. wenn keine erkennbare Gefahr vorliegt) eine Schutzbrille gem. EN 166 tragen? Oder kann das permanente Tragen der Schutzbrille während der gesamten Arbeitszeit / Schicht zu einer Gesundheitsschädigung führen und ist daher nicht sinnvoll? Wie sieht es mit der (Langzeit)Verträglichkeit in Bezug auf den Brechungsindex der i. d. R. Kunststoffgläser der Schutzbrillen aus? Anmerkung: Es gibt natürlich auch Tätigkeiten, wie z. B. Schweißarbeiten, Arbeiten mit Laserstrahlung, für die nicht Schutzbrillen gem. EN 166 zu tragen sind.

Antwort:

Es ist zunehmend gängige Praxis, dass Arbeitgeber ein permanentes Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unabhängig vom Arbeitsplatz vorschreiben. Eine allgemeingültige Diskussion ist sehr schwierig, da die Wahrscheinlichkeit einer plötzlich auftretenden Gefahr hierbei berücksichtigt werden muss. Ansonsten gilt für jeden Arbeitsplatz, dass nach einer Gefährdungsbeurteilung die jeweilige PSA ermittelt werden muss und dann vorgeschrieben wird.

Über die mit einer Gefährdungsbeurteilung festgestellte Verpflichtung zum Tragen einer Schutzbrille hinaus kann es sinnvoll sein, eine generelle Schutzbrillentragepflicht anzuordnen. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Bereitstellung einer guten Schutzbrille (Schutzbrille mit Akzeptanz bei den Mitarbeitern) hierbei keine Probleme auftreten. Bei der Auswahl und Festlegung von Schutzbrillen ist zu beachten, dass auch Personen mit Korrekturgläsern eine angepasste Korrekturschutzbrille benötigen. Korb- oder Überbrillen sind auf Grund des Beschlagens nicht zu empfehlen und nur kurzzeitig einsetzbar. Die Trageeigenschaften der Schutzbrille müssen optimal an das Schutzziel angepasst sein, um eine hohe Akzeptanz der Beschäftigten auf der Baustelle zu erreichen.

Es hat sich als wirksam herausgestellt, wenn den Mitarbeitern verschiedene Brillenmodelle zur Auswahl gestellt werden. Dabei gibt es in den verschiedenen Preisklassen der Brillen auch optische Qualitätsunterschiede unabhängig von den Anforderungen der Norm. Hier empfiehlt es sich auch verschiedene Modelle verschiedener Hersteller auszuprobieren. 


Eine Langzeitstudie für das Tragen von Schutzbrillen nach DIN EN 166 ist uns nicht bekannt. Hinsichtlich der Langzeitverträglichkeit sind z.B. aus der chemischen Industrie keine Probleme bekannt.

Grundsätzlich sind die Ausführungen der DGUV-Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" heranzuziehen. Für weitere Auskünfte empfehlen wir, den Fachausschuss für Persönliche Schutzausrüstungen - Sachgebiet Augenschutz - der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung anzusprechen. Erläuterungen finden sich auch in den Frage-Antwort Dialogen der DGUV zum Thema Augenschutz.  


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.