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Erscheint es sinnvoll, bei Spritzarbeiten mit Anstrichfarben auf Augenschutz zu verzichten, da dieser zunehmend verschmutzt?
KomNet Dialog 10283
Stand: 29.10.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA
Frage:
Erscheint es sinnvoll, bei Spritzarbeiten mit [nicht besonders gesundheitsschädlichen] Anstrichfarben auf Augenschutz zu verzichten? Es werden Bedenken angeführt, dass die Sichtbehinderung durch die im Verlauf der Arbeit zunehmend verschmutzenden Schutzbrillen zu einer höheren Gefährdung führen würde. - Was ist von einem solchen Argument, bzw. auch einer dahingehenden Gefährdungsbeurteilung zu halten? Sind Vorschriften oder Regelungen zu diesem Thema bekannt?
Antwort:
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen- und Gesichtsschutz in der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" müssen in der Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Nötige Unterbrechungen der Arbeiten, zur Reinigung der Schutzbrillen, sind kein Argument auf diese zu verzichten.