KomNet-Wissensdatenbank
Wo ist geregelt, dass man an Fräsen und Bohrmaschinen Schutzbrillen tragen muss?
KomNet Dialog 2646
Stand: 16.03.2016
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA
Frage:
Muss man an Fräsen und Bohrmaschinen eine Schutzbrille tragen? Wo finde ich Hinweise darüber.
Antwort:
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (Rechtsgrundlage: §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes).
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung könnte für Bohr- und Fräsarbeiten als Ergebnis die Pflicht des Tragens von Schutzbrillen herauskommen. Eine Begründung könnte sein, dass Metallspäne durch die Luft geschleudert werden können. Wenn die Maschinen mit einer Schutzhaube versehen sind oder sehr langsam laufen, könnte die Gefährdungsbeurteilung auch zu dem Ergebnis kommen, dass keine Schutzbrillen getragen werden brauchen. Präzisierungen des oben genannten ergeben sich beispielsweise durch die DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (ehemals BGR 192).
Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk wird im Internet unter http://www.dguv.de/publikationen angeboten.