Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist mit dem Begriff "ohne Wechsel" gemäß TRGS 401 der Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhen oder der Wechsel von benutzten und trockenen Handschuhen gemeint?

KomNet Dialog 12887

Stand: 22.12.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

Favorit

Frage:

Frage zu Feuchtarbeit nach TRGS 401 6.4.2 Schutzhandschuhe (3) Das Tragen von fluessigkeitsdichten Handschuhen ohne Wechsel über mehr als vier Stunden pro Tag ist als belastend im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV anzusehen und darf nicht als staendige Massnahme zugelassen werden und darf technische und organisatorische Massnahmen nicht ersetzen. Ist mit "ohne Wechsel" der Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhen oder der Wechsel von benutzten und trockenen Handschuhen gemeint (vgl. Abs. (1))?

Antwort:

Nach Abschnitt 5.5.1 (9) der TRGS 401 darf die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein.

"(9) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob das Tragen von PSA belastend ist. Hierzu kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 Stunden pro Arbeitstag ist als belastend im Sinne von § 7 Absatz 5 GefStoffV anzusehen. Die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung darf keine Dauermaßnahme sein. Sie ist für alle Beschäftigten auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken."

Mit dem Begriff "ohne Wechsel" ist hier der Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhe gemeint.