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Gibt es Empfehlungen, inwieweit Sicherheitsschuhe aus hygienischen Gründen von mehreren Personen (z.B. Praktikanten) genutzt werden können ?

KomNet Dialog 4459

Stand: 15.09.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Praktikanten sind häufig nur über wenige Wochen im Unternehmen beschäftigt, müssen und werden aber trotzdem mit Sicherheitssschuhen ausgestattet. Gibt es Empfehlungen, inwieweit Sicherheitsschuhe aus hygienischen Gründen danach wiederverwendet werden können (Desinfizieren ö.ä.)?

Antwort:

Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.

Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur personengebunden abzugeben. So können beispielsweise die Sicherheitsschuhe den Praktikanten nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb gegen einen angemessenen Kostenbeitrag zum Kauf angeboten werden.

Ansonsten ist gemeinsam mit dem Betriebsarzt zu klären, inwieweit die Schuhe nach einer entsprechenden Desinfizierung weiteren Praktikanten zur Verfügung gestellt werden können. Dabei ist beispielsweise auch zu berücksichtigen, dass sich Lederschuhe der individuellen Fußform des Trägers anpassen.

Wie in der Fragestellung zutreffend angemerkt, darf auf keinen Fall darauf verzichtet werden, den Praktikanten die nötige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. der PSA-Benutzungsverordnung).