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Können mehrere Beschäftigte nacheinander denselben Auffanggurt benutzen?

KomNet Dialog 25423

Stand: 12.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Nach PSA-Benutzungsverordnung § 2 Absatz 2 ist PSA grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. In unserem Fall sollen sich die Beschäftigten mit Auffanggurten im Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne sichern. Wäre es denkbar bzw. zulässig, dass sich mehrere Beschäftigte, die nacheinander arbeiten, einen Auffanggurt teilen oder benötigt jeder einzelne Beschäftigte einen separaten Auffanggurt?

Antwort:

Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände erfordern", wobei die Umstände wesentlich sein müssen und sachlich - z. B. aus dem Arbeitsablauf - begründbar sein müssen.


Bei den Auffanggurten sehen wir kein Problem wenn diese durch mehrere Beschäftigte genutzt werden. Diese können in der Regel individuell eingestellt werden und Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme sollten durch die Benutzung von mehreren Beschäftigen auch nicht auftreten.


Hinweis:

In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird die Benutzung durch mehrere Beschäftigte auch nicht ausgeschlossen.