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Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Mögliche Gefährdungen der Beschäftigten und die nötigen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermitteln und festlegen.Regelungen bezüglich des Tragens von Warnkleidung auf Müllsammelfahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 44 "Müllbeseitigung". Gemäß § 5 müssen Beschäftigten im Straßenraum Warnkleidung zur Verfügung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 2136
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG zu dem Ergebnis kommt, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen nach § 3 Abs.3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Bei notwendigem orthopädischen Fußschutz entstehen gegenüber den üblichen Sicherheitsschuhen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eigenverantwortlich zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen sind, hier ein geeigneter Fußschutz. Wenn eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, die persönliche Schutzausrüstung erfordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch für Tätigkeiten im Straßenbau bei Minusgraden durchgeführt werden.Persönliche Schutzausrüstung ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
er diese den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen [§§ 3, 4, 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)]. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
, die Verwendung von Schutzmitteln unter Berücksichtigung der individuellen Hautempfindlichkeit und das Tragen von Sonnenbrillen ein. Hinweise hierzu finden Sie im BGIA-Report 3/2006 "Eignung von Sonnenschutzmitteln zur Hautkrebsprävention".Gemäß § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475
Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermittelt hat, dass eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände oder durch Hineintreten in spitze Gegenstände usw. (Gefährdungen im Sinne der DGUV Regel 112-191 "Benutzung ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regeln verpflichten den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Die DGUV Regel 112 193 (bisher BGI 193) "Benutzung von Kopfschutz" erläutern die grundsätzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 13816
Grundsätzlich muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermittelt werden, welchen Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung (hier: Sicherheits- bzw. Schutzschuhe oder Berufsschuhe) zur Verfügung zu stellen sind.Sicherheits- bzw. Schutzschuhe sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch• Stoßen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Materialtransport mit handgeführten Flurförderzeugen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
Vorbemerkung: Die PSA-Benutzungsverordnung, welche konkrete Vorgaben für den Arbeitgeber enthält bezüglich Bereitstellung, Auswahl und Instandhaltung von PSA, kann hier nicht angewendet werden, da Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall finden daher die (allgemeiner gefassten) Vorschriften des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnamen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen."Gemäß der DGUV Regel 112-989 wird gefordert, dass bei Umgebungstemperaturen bis - 5 °C sog. Wetterschutzkleidung zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Schutzkleidung soll den Träger gegen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 16063
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönlic ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308