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Muss der Arbeitgeber eine Arbeitshose (normale Arbeitshose, Latzhose oder Anzüge) stellen?

KomNet Dialog 4875

Stand: 18.11.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Ich arbeite im Maschinenbau mit den typischen Maschinen im Handwerksbereich, wie z.B. Winkelschleifer, Bohrmaschinen, Drehbank, Abkantbank um die Materialien (Bleche, Rohre und Kunststoffe) zu bearbeiten. Bei der Frage nach einer Arbeitshose bekam ich nur die Antwort: kauf dir doch eine. Muß der Arbeitgeber eine Arbeitshose (normale Arbeitshose, Latzhose oder Anzüge) stellen?

Antwort:

Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze und die generellen möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. 


Der Unternehmer ist in der Wahl der Ausführung persönlicher Schutzausrüstung frei, d.h. er kann die Schutzausrüstung kaufen, die der ermittelten Gefährdung und den gültigen Rechtsvorschriften entsprechen. Zur Anwendung kommt hier neben der PSA-Benutzungsverordnung die EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen. Es empfiehlt sich, bei der Auswahl von PSA das berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu berücksichtigen.


Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich für Ihre dargestellten Tätigkeiten grundsätzlich folgende persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz und ggf. Kopfschutz (Schutzhelm).


Sofern keine Schutzkleidung im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vorgesehen ist, muss diese auch nicht vom Arbeitgeber beschafft werden. Trotzdem kann der Beschäftigte verpflichtet werden, Arbeitskleidung zu tragen, die nicht die Schutzfunktion analog der Schutzkleidung (PSA) besitzt. Zur Arbeitskleidung gehört oft die Latzhose oder ein Arbeitsanzug. Diese sind dann durch den Beschäftigten selbst zu stellen.


Auf die von der DGUV veröffentlichten häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur Schutzkleidung weisen wir hin.