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Gibt es eine Vorschrift, in der genau beschrieben ist, wann Beschäftigte auf einer Baustelle einen Helm zu tragen haben?

KomNet Dialog 13816

Stand: 11.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, in der genau beschrieben ist, wann Beschäftigte auf einer Baustelle einen Helm zu tragen haben?

Antwort:

Die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regeln verpflichten den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).


Die DGUV Regel 112 193 (bisher BGI 193) "Benutzung von Kopfschutz" erläutern die grundsätzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hinsichtlich des Einsatzes von Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen. Dieses Vorschriften- und Regelwerk ist in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.


Danach kommt eine Helmpflicht insbesondere dann in Betracht, wenn neben der Möglichkeit der Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände auch Gefährdungen durch

– Anstoßen an Gegenständen,

– pendelnde Gegenstände,

– umfallende Gegenstände oder

– wegfliegende Gegenstände

möglich sind.


In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine generelle Helmpflicht für Baustellen nicht explizit genannt. 


Da aber auf Baustellen vielfach die v. g. Gefährdungen vorliegen, wird in den überwiegenden Fällen Ergebnis der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sein, dass er die Benutzung von Schutzhelmen auf der Baustelle verpflichtend festlegen muss.


Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.


Die Beschäftigten wiederum sind verpflichtet, zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden (§ 15 Absatz 2 des ArbSchG).


Hinweise:

Der Arbeitgeber kann auch im Rahmen seines Direktions- und Hausrechtes grundsätzlich das Tragen bestimmter PSA wie z. B. Schutzhelme anordnen.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.