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Muss der Arbeitgeber Zeitungszusteller/-nnen im Winter Schutzhandschuhe und geeignetes Schuhwerk zur Verfügung stellen?

KomNet Dialog 94

Stand: 14.01.2015

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Muss der Arbeitgeber Zeitungszusteller/-innen im Winter Schutzhandschuhe und geeignetes Schuhwerk zur Verfügung stellen?

Antwort:

Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).

Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nötige Wetter- und Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen. Die Verordnung über das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstung - 8. ProdSV - und die berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV R 112-189 (ehemals BGR 189) "Benutzung von Schutzkleidung" konkretisieren die Anforderungen an Wetter- und Kälteschutzkleidung. Während Wetterschutzkleidung den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C schützt, dient Kälteschutzkleidung zum Schutz gegen kaltes Wetter bei Temperaturen unterhalb von - 5 °C.