Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist das Tragen einer Schutzbrille an großen Druckgussmaschinen erforderlich?

KomNet Dialog 6675

Stand: 15.07.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

Favorit

Frage:

Ist das Tragen einer Schutzbrille an großen Druckgussmaschinen erforderlich? Es wird Aluminium bzw. Zink in kleinen Öfen, die direkt an der Druckgussmaschine angebracht sind, geschmolzen, mittels Druckluft in die Formen `geschossen`, vom Beschäftigten entnommen und entweder der Endbearbeitung zugeführt oder - wenn das Teil fehlerhaft ist - zurück in die Schmelze getan.

Antwort:

Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass sie für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind.


Unter Nr. 12.3 der DGUV Information 209-006 "Gießereiarbeiter" wird ausgeführt:

"In fast allen Gießereibetrieben bestehen Verletzungsgefahren für Augen und Gesicht.


Die Gefährdung kann z.B. durch

– Spritzer von Schmelzen,

– Fremdkörper, wie Sande, Strahlmittel, Splitter,

– ätzende Stoffe, wie Harze und Härter,

– Wärmestrahlung von Schmelzen

entstehen.


Augenverletzungen können zu dauernder Beeinträchtigung oder gar zum Verlust der Sehfähigkeit führen. Gesichtsverletzungen können schwere Entstellungen zur Folge haben.


In Arbeitsbereichen, in denen Gefährdungen für Augen oder Gesicht bestehen, müssen Augen- oder Gesichtsschutzmittel benutzt werden.


Die Schutzmittel müssen nach der Art und Schwere der Gefährdung ausgewählt werden.


Sind die Augen der Einwirkung von Strahlungen ausgesetzt, müssen die Sichtscheiben der Augenschutzmittel genügend Schutzwirkung gegen die Strahlungen besitzen.


Wenn nicht nur die Augen, sondern das ganze Gesicht gefährdet sind, kann die Benutzung von Gesichtsschutzschilden notwendig werden."


Weitere Informationen finden sich auch in der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz".


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.