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Ist es rechtens, dass vom Arbeitgeber nur ein jährlicher Pauschalbetrag für Sicherheitsschuhe zur Verfügung gestellt wird?

KomNet Dialog 4687

Stand: 05.04.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Ich arbeite in einem öffentlichen Bauhof. Der Arbeitgeber stellt im Jahr 100 Euro für Arbeitsschuhe zur Verfügung. Wenn wir ein 2. Paar brauchen, muss es aus eigener Tasche bezahlt werden. Frage: Wie oft und wieviel muss im Jahr der Arbeitgeber für Arbeitsschuhe bezahlen? Gibt es da seitens der Berufsgenossenschaft etc. eine genaue Vorschrift?

Antwort:

Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Arbeitnehmern welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen sind, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. 


Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" ist der Arbeitgeber für die richtige Auswahl des erforderlichen Fußschutzes verantwortlich. Diese Verantwortung ist nicht auf den Mitarbeiter übertragbar. D.h. wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsschuh oder eine Schutzklasse vorschreibt, kann er zwar die Beschaffung delegieren, muss aber auch kontrollieren, ob der Mitarbeiter die Beschaffung durchgeführt hat und die Schuhe auch trägt.

Ob die Zahlung eines Pauschalbetrags von 100,- € für geeignete Arbeitsschuhe ausreichend ist, kann nicht abschließend beantwortet werden, sondern muss unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen entschieden werden. 

Ebenso existieren keine verbindlichen Wechselintervalle, da sie von den Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung abhängig und somit nur individuell für den Betrieb regelbar sind. Bei Defekten oder Verschleiß kann der Mitarbeiter vom Arbeitgeber Ersatz verlangen, da er den beschädigten Schuh vorweisen kann. Allerdings ist jeder Nutzer von PSA auch verpflichtet, die Schutzausrüstungen pfleglich zu behandeln.