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KomNet-Wissensdatenbank

Wann ist Wetterschutzkleidung vom Arbeitgeber zu stellen?

KomNet Dialog 308

Stand: 04.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Die Schlosser in unserem Betrieb müssen über die Woche verteilt regelmäßig ca. 2 Stunden in Außenbereichen arbeiten. Muss der Arbeitgeber bereits dann Wetterschutzkleidung (gegen Kälte und Regen) zur Verfügung stellen? Muß jeder Schlosser seine eigene Wetterschutzkleidung erhalten oder kann man z. B. für 20 Leute 5 gemeinsame Jacken beschaffen.

Antwort:

Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, die ihnen individuell passen, die also grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt ist. Unbedingt zweckmäßig ist hier die Einbindung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes.