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Ist es nötig, dass auf unseren Müllsammelfahrzeugen Warnwesten vorhanden sein müssen?

KomNet Dialog 2136

Stand: 12.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Bei uns trat heute die Frage auf, ob es nötig ist, dass auf unseren Müllsammelfahrzeugen Warnwesten vorhanden sein müssen, obwohl alle Mitarbeiter auf den Fahrzeugen mit oranger Arbeits-/Sicherheitskleidung ausgestattet sind und diese auch tragen. Der Betriebsrat teilt uns nämlich mit, dass jedes Fahrzeug zusätzlich mit Sicherheitswesten ausgerüstet sein muss, was ich nicht nachvollziehen kann.

Antwort:

Mögliche Gefährdungen der Beschäftigten und die nötigen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermitteln und festlegen.


Regelungen bezüglich des Tragens von Warnkleidung auf Müllsammelfahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 44 "Müllbeseitigung". Gemäß § 5 müssen Beschäftigten im Straßenraum Warnkleidung zur Verfügung gestellt werden.


Anforderungen an das Bereitstellen von Warnkleidung werden auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge", § 31 Warnkleidung und § 56 Instandhaltung, Warnkleidung genannt.


Wenn, wie in der Anfrage beschrieben, die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung die Anforderungen an Warnkleidung erfüllt, müssen keine zusätzlichen Warnwesten vorhanden sein. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die DGUV Vorschrift 44 und DGUV Vorschrift 70 beachten.


Die Beschäftigten müssen bezüglich des Tragens von Warnkleidung unterwiesen werden und sind verpflichtet, diese zu tragen (§ 15 ArbSchG).


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter http://publikationen.dguv.de angeboten.