Ergebnisse 21 bis 40 von 45 Treffern
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
Fahrräder, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar. Der Arbeitgeber hat die durch den Fahrradverkehr entstehenden Gefährdungen zu ermitteln und wirksame Regelungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen zu treffen. Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber auf Grund ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Anlagen, die aus nur einem druckbeaufschlagten Behälter bestehen. Druckanlagen schließen somit alle druckbeaufschlagten Anlagenteile sowie die für den sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen ein, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Der Umfang der Druckanlage wird durch den Arbeitgeber/Betreiber ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
. Der Betreiber sollte die Angaben des Herstellers bei seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Auch für nicht kraftbetätigte Türen und Tore ist eine solche Prüfung empfehlenswert." Fazit: Ob und wie die manuell-kettenbetriebenen Rolltore geprüft werden, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei hat er die Herstellerangaben, das technische Regelwerk ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung etc.).Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d.h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Dies kann je nach Prüfaufgabe ein unterwiesener Beschäftigter sein oder ein Sachkundiger. Prüfverpflichtungen ergeben sich u.a. aus § 14 der BetrSichV. Als Prüfperson ist dann eine befähigte ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet." In § 5 wird festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen hat.Die Prüfungsanforderungen werden in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 näher erläutert. Da es sich bei einem Spannungsprüfer weder um ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel noch um ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42815
von den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / - Regeln und -Informationen zu erfüllen. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
auch durch eine gleichzeitige Anwesenheit von Transportfahrzeugen und Beschäftigten innerhalb der Arbeitsstätte, also im Arbeitsumfeld des Arbeitsmittels.Dadurch hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV (so wie z. B. bei Gabelstaplern oder Kranen) die von diesem Arbeitsmittel ausgehenden Gefährdungen zu ermitteln und dabei ebenso die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
);• nachträgliche Ausschnitte, Abstände zu Bauteilen (Randeinfassung)."Anforderungen an den Prüfer werden in der DGUV Information 208-007 nicht genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Als Orientierung können die Anforderungen an die Instandhaltung dienen. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"Instandhaltungsarbeiten können von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Im Zweifel ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42514
der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (siehe auch Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV 35, http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen/ ). Bei Fahrzeugwaschanlagen, an denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
- BetrSichV anzuwenden. Für Regalanlagen sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Regel 108-007(bisher BGR 234) "Lagereinrichtungen- und Geräte ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841