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Müssen zweipolige Spannungsprüfer (unter 1.000 V) regelmäßig geprüft werden?

KomNet Dialog 42815

Stand: 21.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Müssen zweipolige Spannungsprüfer (<1.000 V) regelmäßig geprüft werden? (Außer Prüfung durch Benutzer vor der Benutzung.) Welche Regelungen gelten im Hinblick auf z.B. Prüfzyklen?

Antwort:

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Spannungsprüfer um ein elektrisches Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Dies ergibt sich aus der Begriffsdefinition des § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3:


"(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet."

In § 5 wird festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen hat.

Die Prüfungsanforderungen werden in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 näher erläutert. Da es sich bei einem Spannungsprüfer weder um ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel noch um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel handelt, sind die Prüfbedingungen in der Tabelle 1 A und Tabelle 1 B zu § 5 Absatz 1 Nr. 2 der Durchführungsanweisung nicht anzuwenden. Für den Spannungsprüfer sind die Prüfbedingungen der Tabelle 1 C für Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel heranzuziehen.