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Nach welchen Kriterien müssen elektrische bzw. permanente Lasthebemagnete jährlich geprüft werden?

KomNet Dialog 16308

Stand: 30.12.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Nach welchen Kriterien müssen elektrische bzw. permanente Lasthebemagnete jährlich geprüft werden?

Antwort:

Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" www.baua.de/trbs aufgeführt. Beim Festlegen der Prüfanforderungen sind die in Herstellerstellerunterlagen / Betriebsanleitungen gegebenen Informationen einzubeziehen. Für Lastaufnahmemittel sind Prüfanforderungen in der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) unter Kapitel 2.8 Ziffer 3.15 aufgeführt.

Darüber hinaus werden im arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk für Lasthebemagnete keine weiteren Konkretisierungen gegeben.
Auf die DGUV Grundsatz 309-001 (bisher BGG 905 / GUV-G 905) "Prüfung von Kranen" weisen wir hin.