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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Prüffristen und Vorschriften gelten für die Bereitstellung und Benutzung von Dienstfahrrädern im Werksverkehr?

KomNet Dialog 6043

Stand: 22.12.2015

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Welche Prüffristen und Vorschriften gelten für die Bereitstellung und Benutzung von Dienstfahrrädern im Werksverkehr?

Antwort:

Fahrräder, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar. Der Arbeitgeber hat die durch den Fahrradverkehr entstehenden Gefährdungen zu ermitteln und wirksame Regelungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen zu treffen.

Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Weiterhin hat er die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitsmittel einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung zu berücksichtigen sowie die sicherheitsrelevanten Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe.

Hier ist insbesondere auch auf die betriebliche Verkehrswegsituation abzustellen. Anforderungen an Verkehrswege, die für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge benutzt werden, finden Sie in der ASR A1.8 "Verkehrswege".

Wenn es sich um einen rein innerbetrieblichen Verkehr handelt, kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden, dass einzelne nach Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise lichttechnische Einrichtungen nach § 67 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht notwendig sind, wenn z.B. die Fahrräder nur tagsüber genutzt werden.

Siehe auch die Informationen zur Helmpflicht in den Dialogen der KomNet-Wissensdatenbank.