Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind handverfahrbare Transportwagen für Schwerlasten prüfpflichtig?

KomNet Dialog 6961

Stand: 20.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

Favorit

Frage:

Sind Transportwagen, mit denen Teile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen nicht motorisch befördert werden, prüfpflichtig? Wenn ja, reicht eine befähigte Person für die Prüfung?

Antwort:

Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung etc.).


Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d.h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Dies kann je nach Prüfaufgabe ein unterwiesener Beschäftigter sein oder ein Sachkundiger. Prüfverpflichtungen ergeben sich u.a. aus § 14 der BetrSichV. Als Prüfperson ist dann eine befähigte Person vorgesehen.


Konkretisierungen können sie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) entnehmen, z.B. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und der TRBS 1203 "Befähigte Personen".