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Welche Kriterien gibt es, die festlegen, ab wann es sich bei Lagereinrichtungen um prüfpflichtige Einrichtungen handelt?

KomNet Dialog 13841

Stand: 27.09.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Lagereinrichtungen (Regale und Schränke) müssen regelmäßig geprüft werden (nach BetrSichV, BGR 234, DIN 15635). Welche Kriterien gibt es, die festlegen, ab wann es sich um prüfpflichtige Einrichtungen handelt (Größe, Tragfähigkeit...), damit eine Unterscheidung zu einfachen z.B. Büroeinrichtungen zu treffen ist. Natürlich müssen auch einfache Wandregale auf Sicherheit überprüft werden, aber gefragt ist nach einer nachvollziehbaren Abgrenzung.

Antwort:

Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden.

Für Regalanlagen sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen.  

Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Regel 108-007(bisher BGR 234) "Lagereinrichtungen- und Geräte" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden.
Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende Kriterien besonders relevant:
- Größe, Komplexität und Werkstoff der Regalanlage
- Art der Verwendung, Häufigkeit der Be- und Entladung
- Art und Schwere der Lagerware (palettiert, lose, ungleiche Gewichtsverteilung, ...)
- freifahrbare oder liniengebundene Fördermittel
- Bemessung und Zustand der Verkehrswege
- zu erwartendes Schadensausmaß bei Bruch oder Absturz
- Sicherheitskultur im Betrieb
- .......

Zur Konkretisierung der Prüftiefe und des Umfanges bei Regaleinrichtungen können auch die Informationen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" herangezogen werden.

Hinweise:
Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten. Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bezogen werden.