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Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
(Selbstretter) vor, sind die Angaben in den nachfolgenden Abschnitten auch hierfür relevant.Der Unternehmer hat für die Durchführung des Programms zu sorgen und die Maßnahmen zu dokumentieren."In den Tabellen unter Nummer 3.3.2 finden Sie nähere Erläuterungen zu Prüffristen für Atemschutzgeräte. ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
auch der elektrischen Anlage in diesem Gebäude) die Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) anzuwenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 3)!Diese sieht nun vor, dass für die Prüfungen der elektrischen Installationen Prüfsachverständige zu beauftragen sind (im Gegensatz zur DGUV Vorschrift 3, die eine Prüfung auch durch Elektrofachkräfte ermöglichte). Neu sind ebenfalls die Prüffristen, in denen diese Prüfungen zu veranlassen sind: Drei Jahre ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294
Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Beim Betreiben von Arbeitsmitteln kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass unterschiedliche Prüfungen aus dem Blickwinkel verschiedener Wirkbereiche an ein und demselben Arbeitsmittel vorgenommen werden müssen. So wie z. B. im Bereich von mobilen Druckbehälteranlagen (Druckbehälter = überwachungsbedürftige Anlage mit elektrisch betriebener Kompressoreinheit = elektrisches Betriebsmittel). D ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Nein, es ist nicht ausreichend im Prüfprotokoll lediglich OK oder nicht OK zu vermerken.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter Nummer 3.7 "Dokumentation der Prüfungen" nachzulesen:"Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44085
sowie über die Qualifikation der Prüfer zu entscheiden.Der neue Anhang 3 soll nunmehr für Arbeitsmittel gelten, die als besonders prüfpflichtig identifiziert wurden, ohne jedoch überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nummer 30 ProdSG zu sein. Bei diesen Arbeitsmitteln werden Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation des Prüfers durch den Verordnungsgeber vorgegeben. In den Anhang 3 könnten insbesondere solche ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
im Rahmen der Dokumentation der Prüfergebnisse sinnvoll ist.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer" aus dem Jahr Dezember 2016 ist unter der Nummer 3.7 nachzulesen, dass die Prüfungen zu dokumentieren sind. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Dazu ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Auskunft geben über:1.Art der Prüfung,2.Prüfumfang,3.Ergebnis der Prüfung und4.Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
dieses mobilen Arbeitsmittels zu prüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Umfang sowie die mit der Prüfung zu beauftragende befähigte Person festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) jährlich zu prüfen sind. Für die Feststellung bzw. Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen (Betriebssicherheit ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42840