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Wer darf Prüfungen von austauschbaren Absetzbehältern durchführen?
KomNet Dialog 989
Stand: 31.07.2024
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen
Frage:
Wer darf Prüfungen von austauschbaren Absetzbehältern durchführen? Sind Hersteller und Vertreiber der Mulden die richtigen Ansprechpartner?
Antwort:
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe mit herangezogen werden. Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt.