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KomNet-Wissensdatenbank

Wer darf Prüfungen von austauschbaren Absetzbehältern durchführen?

KomNet Dialog 989

Stand: 22.11.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Woher erfahre ich, wer als Sachkundiger die jährlichen Prüfungen an einem austauschbaren Absetzbehälter durchführen kann? Sind Hersteller und Vertreiber der Mulden die richtigen Ansprechpartner? Gibt es eine ungefähre Größenordnung, was diese Prüfung kosten wird?

Antwort:

Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Regel 114-010 (bisher: BGR 186) "Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter" als Entscheidungshilfe mit herangezogen werden. Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt.