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Müssen die E-Autos auch gemäß der DGUV Vorschrift 3 elektrischen Prüfungen unterzogen werden?
KomNet Dialog 42840
Stand: 13.01.2026
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen
Frage:
Als Firmenfahrzeuge setzt unser Betrieb unter anderem auf E-Automobile. Diese fallen dadurch unter die BetrSichV. Meine Frage nun, müssen die E-Autos auch gemäß der DGUV Vorschrift 3 elektrischen Prüfungen unterzogen werden?
Antwort:
In der FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität” der DGUV ist zu den Prüfungen Folgendes nachzulesen:
"9.1 Prüfgrundlagen
Frage: Gibt es Prüfungen, die ein Betreiber oder eine Betreiberin von Elektrofahrzeugen durchführen soll?
Antwort: Zu den Arbeitsmitteln, die unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen, gehören auch betrieblich genutzte Fahrzeuge. Dementsprechend ist regelmäßig der sichere Zustand dieses mobilen Arbeitsmittels zu prüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Umfang sowie die mit der Prüfung zu beauftragende zur Prüfung befähigte Person festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin nach DGUV Vorschrift 70 jährlich zu prüfen sind. Für die Feststellung oder Prüfung des betriebssicheren Zustands von Fahrzeugen (Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit) kann der DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“ herangezogen werden. Dieser Grundsatz gibt umfangreiche Hinweise für die Beurteilung des betriebssicheren Zustands von Fahrzeugen. Spezielle Normen, die den Prüfumfang für eine Wiederholungsprüfung des Hochvoltsystems festlegen, gibt es bisher nicht. Es kann aber die Richtlinie ECE R 100 herangezogen werden. Darüber hinaus kann die Diagnosefähigkeit vieler Hochvoltkomponenten eine Prüfung des Hochvoltsystems unterstützen. Insofern sind Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeugherstellfirmen von entscheidender Bedeutung und daher unbedingt zu berücksichtigen.
9.2 Prüfgrundlagen, elektrische Komponenten
Frage: Gibt es Prüfungen, nach denen die elektrischen Komponenten des Hochvolt- Systems zu prüfen sind?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 9.1. Die Anforderungen zu Prüfungen von elektrischen Komponenten von Hochvoltsystemen muss die Fahrzeugherstellfirma beschreiben. Insofern sind Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeugherstellfirmen von entscheidender Bedeutung und daher unbedingt zu berücksichtigen. Fahrzeug- und Komponentenherstellfirmen müssen die Anforderungen der Richtlinie ECE R 100 erfüllen.
9.3 Ladekabel prüfen - WARUM?
Frage: Müssen die Ladeleitungen regelmäßig elektrotechnisch geprüft werden?
Antwort: Jede Ladeleitung, die zum Laden eines gewerbsmäßig genutzten Elektrofahrzeuges genutzt wird, ist als elektrisches Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfverpflichtung zu diesem Arbeitsmittel ergibt sich auch aus § 14 Betriebssicherheitsverordnung.
9.4 Ladeleitungen prüfen – WER?
Frage: Wer darf die Prüfung der Ladeleitungen durchführen?
Antwort: Prüfungen von Ladeleitungen sind elektrotechnische Arbeiten. Grundsätzlich dürfen elektrotechnische Arbeiten entsprechend DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.
Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme (DGUV Information 209¬093) sind durch die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen in Verbindung mit praktischer Erfahrung befähigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen durchzuführen. Sind Ladeleitungen im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen, können diese ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen auch als Komponente der Hochvoltanlage aufgefasst werden. Sollen die Prüfungen durch Fachkundige für Hochvoltsysteme erfolgen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
● Erfolgreiche Qualifikation zur Fachkundigen Person für Hochvoltsysteme der Stufe 2 oder höher
● Teilnahme an einer mit den Herstellern der Fahrzeuge abgestimmten Fortbildung für die Prüfung der mitgelieferten Ladeleitung (Der erfolgreiche Abschluss dieser Fortbildung ist durch eine Elektrofachkraft anhand einer theoretischen und praktischen Prüfung zu bestätigen.)
● Benutzung von spezifischen für diese Prüfung ausgelegten Prüfgeräte
● Umsetzung einer vom Hersteller erstellten Arbeitsanweisung bzw. Verfahrensanweisung zur Prüfung der Ladeleitung
Hinweis: Die oben für Fachkundige für Hochvoltsysteme angeführten Qualifikationen und spezifischen Fortbildungen gelten nur für die Prüfung der vom Hersteller vorgesehenen Ladeleitungen. Eine Anwendung der o. a. Qualifikationen und spezifischen Fortbildungen auf andere zu prüfende elektrische Arbeitsmittel, z. B. auf nicht vom Fahrzeughersteller empfohlene Ladeleitungen oder Verlängerungsleitungen, die in der Werkstatt verwendet werden, ist unzulässig!
9.5 Ladeleitungen prüfen – WANN?
Frage: Wie oft muss die Ladeleitung geprüft werden?
Antwort: Ladeleitungen sind elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 bzw. 4. Die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
In den Durchführungsanweisungen zum § 5 DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 werden Richtwerte als Anhaltspunkte angegeben. Richtungsweisende Informationen sollten vorzugsweise den Herstellerhinweisen entnommen werden.
Zur Festlegung der Prüffrist sind die Einsatzbedingungen sowie die Art der Nutzung der Ladeleitung zu bewerten. Zusätzlich können Hinweise in der Betriebsanleitung, Qualifikation der Benutzer, betriebsmittelspezifischer Fehler und Mängel ein wesentliches Kriterium sein.
Der Hersteller muss unter Berücksichtigung der oben genannten Regelwerke entsprechende Hinweise zu den Prüffristen in die Service- und Wartungspläne aufnehmen.
9.6 Ladeleitungen prüfen – WIE?
Frage: Wie können die Ladeleitungen geprüft werden?
Antwort: Herstellerinformationen, Normen oder Technische Regeln beschreiben im Detail die Prüfgrundlagen (Sollzustände) und Prüfmethoden.
Die prüfende Person muss unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und der Herstellervorgaben entscheiden, welche Prüfmethoden und Prüfgrundlagen für Prüfungen von Ladeleitungen angewendet werden müssen, um den Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu erbringen, damit der ordnungsgemäße Zustand (§ 5 DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) für den sicheren Weiterbetrieb der Ladeleitung bestätigt werden kann.
Die Hersteller müssen entsprechende Prüfmethoden in den Service- und Wartungsanleitungen beschreiben, sowie klare Spezifikation zu den Mess- und Prüfgeräten und den zu erwartenden Sollwerten vorgeben."
Eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 wird hier nur für das Ladekabel gefordert und muss dementsprechend nur für dieses durchgeführt werden.
Hinweise:
Auf die Seite der DGUV "Elektromobilität - aber sicher!" möchten wir hinweisen. Dort sind die Informationen der Unfallversicherer zusammengefasst.
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.