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Müssen die E-Autos auch gemäß der DGUV Vorschrift 3 elektrischen Prüfungen unterzogen werden?

KomNet Dialog 42840

Stand: 14.07.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Als Firmenfahrzeuge setzt unser Betrieb unter anderem auf E-Automobile. Diese fallen dadurch unter die BetrSichV. Meine Frage nun, müssen die E-Autos auch gemäß der DGUV Vorschrift 3 elektrischen Prüfungen unterzogen werden?

Antwort:

In der FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität” der DGUV ist zu den Prüfungen folgendes nachzulesen:

"9.1 Prüfgrundlagen

Frage: Gibt es Prüfungen, die ein Betreiber von Elektrofahrzeugen durchführen soll?


Antwort: Zu den Arbeitsmitteln, die unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen, gehören auch betrieblich genutzte Fahrzeuge. Dementsprechend ist regelmäßig der sichere Zustand dieses mobilen Arbeitsmittels zu prüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Umfang sowie die mit der Prüfung zu beauftragende befähigte Person festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) jährlich zu prüfen sind.


Für die Feststellung bzw. Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen (Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit) kann der DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen durch befähigte Personen/Sachkundige“ (ehemals BGG 916) herangezogen werden. Dieser Grundsatz gibt umfangreiche Hinweise für die Beurteilung des betriebssicheren Zustandes von konventionellen Fahrzeugen.


Spezielle Normen, die den Prüfumfang für eine Wiederholungsprüfung des Hochvoltsystems festlegen, gibt es bisher nicht. Es kann aber die Richtlinie ECE R 100 herangezogen werden.


Darüber hinaus kann die Diagnosefähigkeit vieler Hochvoltkomponenten eine Prüfung des Hochvoltsystems unterstützen. Insofern sind Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeughersteller von entscheidender Bedeutung und daher unbedingt zu berücksichtigen.


9.2 Prüfgrundlagen, elektrische Komponenten

Frage: Gibt es Prüfungen, nach denen die elektrischen Komponenten des Hochvolt- Systems zu prüfen sind?


Antwort: Siehe Antwort zu Frage 9.1. Die Anforderungen zu Prüfungen von elektrischen Komponenten von Hochvoltsystemen muss der Fahrzeughersteller beschreiben. Insofern sind Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeughersteller von entscheidender Bedeutung und daher unbedingt zu berücksichtigen. Für Fahrzeug- und Komponentenhersteller sind die Anforderungen der Richtlinie ECE R 100 zu erfüllen.


9.3 Ladekabel prüfen

Frage: Wie sollen Ladekabel für Elektrofahrzeuge geprüft werden? Ladekabel sind zum Beispiel Verlängerungskabel Mode 2 mit zwei speziellen Steckern und Ladekabel für die häusliche 230-V-Steckdose. Dieses Kabel beinhaltet Vorschalt-/Schutz- Elektronik. Der Händler ist zur Prüfung nicht in der Lage. Die beiden „Prüf-Elektriker“, mit denen ich zusammenarbeite, könnten prüfen, haben aber die notwendigen Adapter nicht.


Vom Hersteller bekomme ich keine Antwort darauf und auch nicht auf meine Bitte, das Prüfprotokoll der Erst-Prüfung zu übersenden.


Antwort: Die elektrische Sicherheit muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden (siehe außerdem Abschnitt 9.1 „Prüfgrundlagen“, DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für den Prüfer“ und VDE 0701/0702)."


Eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 wird hier nur für das Ladekabel gefordert und muss dementsprechend nur für dieses durchgeführt werden.


Hinweise:

Auf die Seite der DGUV "Elektromobilität - aber sicher!" möchten wir hinweisen. Dort sind die Informationen der Unfallversicherer zusammengefasst.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.