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Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber vo ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, insbesondere vor Tätigkeiten, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährden könnten. Die Tätigkeit einer Physiotherapeutin im Rahmen von Hausbesuchen ist aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die schwangere ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
Nach § 11 Abs.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt." Inwieweit dies bei Lärm der Fall ist, hängt nicht nur von der gemess ...
Stand: 06.10.2022
Dialog: 23777
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreit ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
eingerechnet. Unter Doppelwoche wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen verstanden, der etwaige Sonn- und Feiertage einschließt.Mehrarbeit ist für werdende und stillende Mütter verboten. Somit gilt für werdende und stillende Mütter ab 18 Jahren gemäß § 4 Abs.1 MuSchG, dass sie täglich nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen. Eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden ist demnach nicht zulässig. ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
Nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft treten für den Arbeitgeber unaufgefordert und automatisch bestimmte Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein. Hierzu zählt eine rechtzeitige Ergreifung der Schutzmaßnahmen, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG, unter der Einbeziehung der betrieblichen Beschäftigungsverbote, ergeben hat. Die betrieblichen Beschäftigungsverbote s ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
Der Einsatz einer werdenden Mutter in einem Wohndorf für Obdachlose ist unter den geschilderten Bedingungen nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz -MuSchG- nicht zulässig. Nach Lage der Dinge bestehen in erster Linie gesundheitliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe in Form von Krankheitserregern. Diese können durch Kontakte mit Kot, Urin aber auch durch Schimmelpilzsporen übertragen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
auch die genannte Wohngruppe für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen. Somit ist unter den o.g. genannten Bedingungen eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zulässig. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
oder ihr Kind gesundheitsgefährdend, obwohl es sich grundsätzlich um eine für die schwangere oder stillende Frau nach den Mutterschutzvorschriften zulässige Beschäftigung handelt (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind nur die individuellen Verhältnisse der Frau während der Schwangerschaft bzw. nach der Entbindung wie z. B. deren Konstitution ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle." ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
beantragen, dass eine (Änderungs-) Kündigung zulässig ist. Dieses muss aber vor der beabsichtigten (Änderungs-) Kündigung beantragt werden. Im Rahmen des dann laufenden Verwaltungsverfahrens hört die Behörde die betroffene werdende Mutter an. An diese Behörde kann sich auch eine werdende Mutter wenden und sich beraten lassen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen.Spricht ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655