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Darf während einer Schwangerschaft mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet werden - evtl .auf freiwilliger Basis oder in Bereitschaft?

KomNet Dialog 42451

Stand: 19.09.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Arbeitszeit- und Ruhepausenregelung

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Frage:

Darf während einer Schwangerschaft mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet werden - evtl .auf freiwilliger Basis? Ich arbeite als Disponentin in der Notruf-Leitstelle. Die Schichten dauern hier 12 Stunden - darin enthalten sind jeweils 3-4 Stunden Bereitschaftsdienst im Haus. Darf ich weiterhin diese Schichten machen?

Antwort:

Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.


Begründung:


Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".


Diese Punkte gelten auch für Bereitschafts-, Ruf- und Notdienste. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber keine (Ruf-)Bereitschaft einer werdenden Mutter anordnen darf, wenn er nicht gewährleisten kann, dass die vorgenannten Verbote der Mehrarbeit eingehalten werden. Eine 12-Stunden-Schicht ist somit verboten, auch wenn sie aus mehreren Stunden Rufbereitschaft besteht.


Das Beschäftigungsverbot des § 4 MuSchG ist für den Arbeitgeber bindend. Er darf eine werdende Mutter auch auf deren Wunsch hin nicht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen. Anders sieht es beispielsweise beim Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 6 MuSchG aus. Hier ist eine Beschäftigung der werdenden Mutter unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass sie sich ausdrücklich hierzu bereit erklärt.