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sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
unter Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzexperten vor Ort individuell festgelegt werden.Parvovirus B 19Eine gegenüber Parvovirus B 19 empfängliche Schwangere darf nur in solchen Erwachseneneinrichtungen arbeiten, wo die Durchseuchungsrate der Patienten gleich hoch ist wie die Durchseuchungsrate der allgemeinen Bevölkerung.Für Ringelröteln ist eine altersabhängige Zunahme der Durchseuchung charakteristisch ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Informationen über eine Immunität liefern neben den anamnestischen Angaben, die nicht immer verlässlich sind, auch verschiedene medizinische Unterlagen wie z. B. Impfausweis, Impfbescheinigung, Mutterpass und mikrobiologische Befunde über eine durchgemachte Erkrankung bzw. Laborbefunde mit serologischem Nachweis von spezifischen Antikörpern. Diese spezifischen Antikörper können entweder durch "dur ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
über 10 kg sowie Tätigkeiten, die häufiges Beugen, Strecken oder Arbeiten in Zwangshaltung erfordern. Die Verwirklichung dieser Tatbestände ist hier jedoch zweifelhaft. Allerdings könnte die Arbeit als Physiotherapeutin unter dem Aspekt des von Ihnen angesprochenen Kraftaufwands bei der Tätigkeit eine körperliche Belastung sein, die eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Hinweis ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist stets zu klären, ob bei einer Tätigkeit eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind eintreten kann und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind (vergl. § 9 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018).Bei der Gassterilisation gemäß TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
nicht überschritten werden (§§ 3 u. 4 ArbZG).Arbeitsschutzrechtlich besteht keine Impfpflicht. Im Anwendungsbereich der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) besteht zwar unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung sowie der entsprechenden Impfangebote. Wie bereits erwähnt, gilt die ArbMedVV jedoch gerade nicht für Beschäftigte ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
-Aktivierung bei nicht immunsupprimierten Intensivpatienten untersucht. Von den 56 Patienten, zwischen April 1998 und März 1999, fand man bei 20 (35 %) eine Reaktivierung des CMV (CMV-DNA im Blut oder Trachealsekret). Bei fünf Patienten konnte das Virus aus dem Trachealsekret kultiviert werden. Vier von 23 serologischen Untersuchungen fielen positiv aus. Patienten mit bakterieller Sepsis und Krebs wiesen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
kann sich Ihr Arbeitgeber strafbar machen (Abschnitt 6 MuSchG). Verlangt Ihr Arbeitgeber weiterhin von Ihnen, dass Sie gesetzlich verbotene Arbeiten durchführen, steht Ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht (d. h. die Ablehnung dieser Arbeiten) zu. Gegen eventuell hierauf erfolgende Repressalien (Kündigung) sind Sie nach § 17 MuSchG geschützt.Nadelstichverletzungen sind auch Ursache für einen Großteil der beruflich ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen...3.sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
Beschäftigungsverbote sind im Abschnitt 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt und greifen dann, wenn die nach Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 MuSchG vom Arbeitgeber ergriffenen Schutzmaßnahmen keinen effektiven Schutz für Mutter und Kind darstellen (vergl. § 9 MuSchG).Im vorliegenden Fall könnte zunächst an § 11 Abs. 5 Nr. 1 (Arbeiten mit Lasten von mehr als 5 bzw. 10 Kg), Nr. 3 (ständiges Stehen) MuSchG ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Tätigkeit möglichst genau und allgemein verständlich darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben bzw. nicht ausüben darf.Auch dem medizinisch nicht vorgebildeten Arbeitgeber muss es möglich sein, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverbotes zu erkennen. Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Untersuchung ist der Betriebsarzt nicht berechtigt und eine solche sollten Sie ablehnen. Im Übrigen unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.Auf das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) hat ein Beschäftigungsverbot keinen Einfluss.Zu möglichen Auswirkungen auf das Elterngeld sollte eine entsprechende Frage direkt an die zuständige Elterngeldstelle, in Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
, woher das Leder stammt, vom Gerbverfahren, vom Färbeverfahren, der Oberflächenbehandlung etc… . Wichtig ist es auch zu ermitteln, ob das Leder, das verarbeitet wird, aus alten Lagerbeständen stammt, welche vor Mai 2015 bezogen wurden.Deshalb ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen bestimmt und umsetzt. Er muss auch ein Gespräch mit Ihnen ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. ...
Stand: 12.11.2024
Dialog: 682
Eine Auflistung, in welchen Bereichen bzw. unter welchen Bedingungen Schwangere im Justizvollzug eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.Regelungen zum Mutterschutz für schwangere Beamtinnen sind für Nordrhein-Westfalen in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW getroffen. Das Mutterschutzgesetz - MuSchG findet über § 3 Abs. 1 FrUrlV teilweise Anwendung.Für das Einhalten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272