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Die mutterschutzrechtliche Informations- bzw. Unterweisungspflicht ist nachfolgend erläutert. Spezielle Altersgrenzen gibt es diesbezüglich nicht.Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
und die gesamte Belegschaft, auch männliche Mitarbeiter, hierüber zu informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Vorgesetzte wissen, ob im Fall einer Schwangerschaft oder des Stillens Gefahren für die Frau oder ihr Kind bestehen und sie entsprechend reagieren können.""Durch die angemessene Information Ihrer gesamten Belegschaft über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung binden ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
und Arbeitsmedizin (BAUA) „Arbeitsplätze mit Bleiexposition - Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung mit Blick auf den Mutterschutz“ vom Juni 2023 finden Sie entsprechende Erläuterungen. ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) erfolgen. Diese hat vor Aufnahme und bei Veränderung der Tätigkeit sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien zu erfolgen. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich wiederholt werden (siehe z.B. § 12 Absatz 1 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1)." (Abschnitt 5.1 AfMu-Regel (MuSchG) 10.1.01 ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
Drucker und Kopierer betrieben werden. Ein zahlenmäßiger Mindestabstand ist nicht festgelegt. Es ist aber darauf zu achten, dass die Abluftöffnungen der Geräte nicht direkt auf die Mitarbeiter gerichtet sind. Auch sollten stark frequentierte Geräte grundsätzlich nicht in Büroräumen untergebracht werden. Die im BAuA-Merkblatt "Drucker und Kopierer" genannten Maßnahmen stellen diesbezüglich den Stand ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
in den „Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik“ (Bericht der SSK, Heft 36/2003) festgestellt, dass weibliche Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind, dass bei Bestehen einer Schwangerschaft der Aufenthalt im Magnetraum grundsätzlich zu unterbleiben hat.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Einsatz werdender Mütter nur im Schaltraum (Bedienraum) erfolgen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
: Die Seroprävalenz von IgG-Antikörpern gegen Parvovirus B19 in der Bevölkerung Deutschlands Prof. Dr. S. Modrow und Mitarbeiter/in: Dr. A. Plentz, Dr. S. Böhm (bis Dezember 2005), C. Röhrer (Doktorand); in Zusammenarbeit mit Dr. A. Sauerbrei, Prof. Dr. P. Wutzler (Institut für Virologie und Antivirale Therapie, Universität Jena); Dr. W. Thierfelder, Dr. B,-M. Kurth, Robert-Koch-Institut, Berlin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
. Von der CMV sind eher Frühgeborene bedroht. Für eine Infektion sind enge und häufige Körperkontakte erforderlich, weil das Virus labil ist.Ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht erforderlich. Die Erzieherin darf weiterarbeiten, wenn folgendes beachtet wird:- intensive Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner/in- konsequente Expositionsprophylaxe- wenn möglich, keinen Umgang ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
der Infektionswege effektiv senken bzw. vermeiden. Dieses erreicht man durch das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung z. B. Handschuhe, durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen und durch konsequente Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Außerdem ist eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der Beschäftigten über Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Infektionskrankheiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Wassermischbare Kühlschmierstoffe können durch Bakterien und Pilze befallen werden, insbesondere wenn sie sich seit längerem in Gebrauch befinden bzw. während längerer Arbeitspausen. Durch den Befall können gesundheitliche Beschwerden, wie Hautausschläge und allergischen Reaktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten. Wenn für einen Biostoff keine Einstufung vorliegt ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Umgang haben.Die CMV-Durchseuchung der Bevölkerung ist länder- und altersabhängig. In einer Studie haben Frau Prof. G. Enders und ihre Mitarbeiter die HCMV-Durchseuchung und die Häufigkeit von Primärinfektionen bei Schwangeren in Deutschland zwischen 1996 und 2002 untersucht. Die Durchseuchung betrug zwischen 43,35 (Gruppe 1) und 47,5% (Gruppe 2). In Deutschland liegt also die Durchseuchungsrate ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
ausgestattet ist, und alle Beschäftigte (auch die Nachtwachen) diese konsequent verwenden. Das bedeutet, dass Personal geschult worden ist und die jährliche Unterweisung auch erfolgt. Die herkömmlichen Instrumente sollen nicht mehr auf der Station vorhanden sein,- die Handhabung des sichreren Instrumenten für die Schwangere schon Routine ist,- die Handhabung keine andere Anwendungstechnik erfordert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit bewil ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Wird die Kündigung abgelehnt und von der Aufsichtsbehörde nichts anderes entschieden, haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG:"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollend ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot der Nachta ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Grundsätzliches:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtige ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471