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Welcher biologische Grenzwert für Blei ist im Hinblick auf den Mutterschutz zu beachten?
KomNet Dialog 44014
Stand: 24.10.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter
Frage:
Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut liegt bei 150 µg/l. In der Ausgabe 7/2021 der ASU wird empfohlen, dass für Frauen im Hinblick auf eine mögliche Schwangerschaft keine Bleibelastung über der Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung (150 µg/l) vorliegen soll. Handelt es sich bereits um eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft, wenn für Frauen der aktuelle biologische Grenzwert von 150 µg/l bei der Bewertung eines Arbeitsplatzes zugrunde gelegt wird? Wäre eine betriebsinterne Anpassung des Grenzwertes für Frauen auf 30 µg/l zulässig oder kann das als Diskriminierung verstanden werden?
Antwort:
Eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft kann im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht vorliegen, da das Mutterschutzgesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützt.
Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut liegt in der Allgemeinbevölkerung bei 150 Mikrogramm pro Liter. Dieser Wert gilt nicht für Frauen, da für diese Personengruppe, insbesondere auf Hinsicht des gebärfähigen Alters ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Liter besteht. Somit kann eine Anpassung auf diesen Grenzwert auch nicht als Diskriminierung missverstanden werden.
In der aktuellen Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) „Arbeitsplätze mit Bleiexposition - Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung mit Blick auf den Mutterschutz“ vom Juni 2023 finden Sie entsprechende Erläuterungen.