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KomNet-Wissensdatenbank

Kann beim Stillen eine Gefährdung durch Zytomegalie bestehen?

KomNet Dialog 4837

Stand: 25.04.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Eine Erzieherin erhielt in einer Einrichtung mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren aufgrund fehlendem Zytomegalie-Immunschutzes ein Beschäftigungsverbot. Nach der Mutterschutzfrist möchte sie direkt wieder arbeiten, sich das Baby aber zum Stillen in die Einrichtung bringen lassen. Nun wird Zytomegalie aber auch durch Muttermilch übertragen. Sollte sie sich also infizieren, ist auch das Baby gefährdet. Darf sie also in der Stillzeit arbeiten oder würde sich das Beschäftigungsverbot hier auch über die Stillzeit erstrecken?

Antwort:

Für nicht immune Schwangere ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) gefährlich. Die Infektion des Kindes kann zu jeder Zeit während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung erfolgen. Es findet keine 1:1 Übertragung statt, sondern nur 1 % der Embryos bzw. der Feten werden in der Gebärmutter infiziert. Davon kommen rund 10-20% mit Schädigungen zur Welt, der Rest ist gesund.


Auch während der Stillzeit kann sich eine stillende Mutter mit dem Virus infizieren. Die Erstinfektion der Mutter verläuft überwiegend ohne Krankheitszeichen. Durch Muttermilch bzw. durch Schmierinfektion kann die Mutter ihren Säugling infizieren. Die meisten Infektionen im Kindesalter (Säuglingsalter) verlaufen asymptomatisch, gelegentlich kann ein mononukleose ähnliches Krankheitsbild entstehen. Von der CMV sind eher Frühgeborene bedroht. Für eine Infektion sind enge und häufige Körperkontakte erforderlich, weil das Virus labil ist.


Ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht erforderlich. Die Erzieherin darf weiterarbeiten, wenn folgendes beachtet wird:

- intensive Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner/in

- konsequente Expositionsprophylaxe

- wenn möglich, keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider bzw. keinen Kontakt mit beschmutzten Gegenständen (z.B. Wickelstation)

- keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä.

- keine Hilfe bei Nahrungsaufnahme

- kein enger Körperkontakt (z.B. Küssen)


Auf den Ratgeber zum Zytomegalievirus des Robert-Koch-Instituts weisen wir hin.