Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf eine werdende Mutter eine Dienstreise antreten, die länger als acht Stunden dauert?

KomNet Dialog 43032

Stand: 03.02.2020

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Arbeitszeit- und Ruhepausenregelung

Favorit

Frage:

Eine werdende Mutter aus unserem Betrieb möchte eine Dienstreise mit einer Gruppe Mitarbeitern antreten. Das Reiseziel befindet sich innerhalb von Deutschland. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass die werdende Mutter innerhalb der 8 Stunden wieder nach Hause kommt. Auf freiwilliger Basis und mit einem sofortigen Zeitausgleich am nächsten Tag sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.

Antwort:

Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."


Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit bewilligen:

Die Aufsichtsbehörde kann ... in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der Mehrarbeit nach § 4 Absatz 1 Satz 1, 2 oder 4 ... bewilligen, wenn

a) sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,

b) nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und

c) in den Fällen des § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist" .


Dazu ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde ein formloser Antrag zu stellen. Diesem Antrag ist eine Einverständniserklärung der werdenden Mutter sowie ein Attest eines Arztes beizufügen, aus dem hervorgeht, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Mehrarbeit bestehen.