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Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
, ist eine Sitzgelegenheit bereitzustellen, welche die Schwangere zum Ausruhen auch nutzen soll. Sie darf nicht zu solchen Arbeiten eingeteilt werden, bei denen die empfohlenen Ausruhemöglichkeiten nicht bestehen.Grundsätzlich gilt, dass eine Schwangere maximal achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche beschäftigt werden darf. Ist sie unter 18 Jahren, darf sie höchstens acht Stunden täglich oder 80 ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt.Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
nicht überschritten wird. Die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt 10 Stunden, wobei – von tarifrechtlichen Einzelregelungen abgesehen – die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten nicht höher als 8 Stunden sein darf.Wird eine Frau schwanger, gelten zur Arbeitszeit die Regelungen des § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuSchG. (max. 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt bis zum Eintritt der gesetzlichen Schutzfristen) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind: Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden oder Begrenzung der Arbeit auf ausschließlich sitzende Tätigkeit.B. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
ist, dass jederzeit eine Ersatzkraft zur Verfügung steht, die die werdende Mutter umgehend ablösen kann. (Zitat aus o.g. Merkblatt)3. Wie schwer darf ich heben?Nach § 11 Abs. 5 Nummer 1 dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d. h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen...3.sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409