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Darf eine Schwangere über mehrere Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten?

KomNet Dialog 5592

Stand: 20.02.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Darf eine Schwangere über mehrere Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten?

Antwort:

Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:


Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.


Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (§ 10 MuSchG) und die werdende Mutter und alle bei ihm beschäftigten Personen über das Ergebnis und die nötigen Maßnahmen zu informieren. Unzulässige Tätigkeiten bzw. generelle Beschäftigungsverbote für werdende oder stillende Mütter werden in §§ 11; 12 MuSchG aufgeführt. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird im Einzelhandel z.B. sein, dass der Arbeitgeber eine Gelegenheit zum kurzen Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen bereitstellt . 


Alleinarbeit ist auch bei Schwangerschaft nicht generell verboten. Eine werdende Mutter muss aber grundsätzlich ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auf die besonderen Anforderungen der Alleinarbeit bei Nacht oder an Sonn- und Feiertagen (§§ 5;6 MuSchG) weisen wir hin.


Auf die Informationen im "Leitfaden zum Mutterschutz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weisen wir hin.