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, dass sie nach Genehmigung durch diese Behörde anschließend kündigen darf. Dabei sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub zu beachten. Die Behörde hat den betroffenen Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Antrag der Arbeitgeberseite zu äußern.Da Fragen des Kündigungsschutzes den Bereich des Arbeitsrechtes betreffen und um die genannten Fristen nicht zu versäumen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin. ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
) für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen muss, ist folgende Reigenfolge zu beachten (§ 13 MuSchG):Umgestaltung der ArbeitsbedingungenArbeitsplatzwechselbetriebliches Beschäftigungsverbot.Nach dieser Reihenfolge ist ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot (Stundenreduzierung) einem vollständigen Beschäftigungsverbot vorzuziehen ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Bei Frauen, die eine Totgeburt erlitten haben, finden weiterhin die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) Anwendung.Nach gängiger Rechtsauffassung hat eine Entbindung stattgefunden und auf Grund dessen ist die achtwöchige Schutzfrist gem. § 3 Abs. 2 MuSchG (Schutzfrist nach der Entbindung) zu beachten bzw. bei Totgeburten, die gleichzeitig auch Frühgeburt im medizinischen Sinne ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Schutzmaßnahmen zu entscheiden.Bei nicht ausreichender Immunität darf die Schwangere bei Auftreten der o.g. Erkrankungen bis zum Abklingen der "Epidemie" nicht weiterbeschäftigt werden. Davon unabhängig sollte die schwangere Erzieherin die Schutzmaßnahmen der DGUV Information 207-019 "Gesundheitsdienst" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) besonders beachten. Beispielsweise sollte Sie bei Kontakt ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
1. Muss bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt die Behörde erneut informiert werden? Die Totgeburt ist nicht in der Bezirksregierung meldepflichtig. Sie sollten beachten, die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutzfristen von acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des toten Kindes. Bei einer Fehlgeburt, definiert als Verlust des Fötus vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44097
Grundsätzlich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen Bewohner einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen außerhalb des Hauses (bei Spaziergängen, Arztbesuchen usw.) in 1:1 Betreuung begleiten.Aber auch hierbei hat der Arbeitgeber die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
mit erhöhter Verletzungsgefahr und gleichzeitiger Blutkontakt zu vermeiden.Der Betriebsarzt als fachkundige Person berät den Arbeitgeber bezüglich der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Dabei muss er die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge der Schutzmaßnahmen nach § 13 Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten! Das Infektionsrisiko kann man bei Schmierinfektionen (CMV, Hepatitis A) durch Unterbindung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Mitarbeiterin durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass er die beratende Unterstützung seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt nehmen sollte. Dabei sind die konkreten Arbeitsbedingungen zu bewerten, z. B.:Arbeitswege (z. B. Tragen von Ausrüstung, Witterung)Arbeitsumfeld (z. B. hygienische Bedingungen in Privathaushalten)Körperhaltung (z. B. langes Knien, Bücken ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
). Hierbei sind auch die Bestimmungen der Biostoffverordnung zu beachten. Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Kinder zweimal gegen Masern geimpft, 2010 waren es 91,5 % und 2014 und auch 2015 bereits 92,8 %".Bei fehlendem Immunschutz müssen Schutzmaßnahmen festgelegt werden (durch den Betriebsarzt), wobei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten ist (vgl. § 13 Abs. 1 MuSchG). Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. ein Arbeitsplatzwechsel, d. h. eine Umsetzungsmöglichkeit ohne Kinderkontakt ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
und Körperflüssigkeiten wie Speichel und Aerosolen von Patienten. Eine Infektionsgefahr besteht daher insbesondere bei der Assistenz am Behandlungsstuhl sowie bei der Anfertigung und Bearbeitung von Abdrücken. Infektionsrisiken können durch das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Kittel, Atemschutz minimiert werden. Dabei ist zu beachten ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
mit dem Parvovirus B19 an dem konkreten Arbeitsplatz gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko erhöht ist, sind diese zu berücksichtigen. In Ihrem konkreten Fall kann dies auch bedeuten, dass ein beobachtetes erhöhtes Auftreten von Ringelröteln in die Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen wird. Zu beachten ist dabei jedoch, inwieweit sich das Infektionsgeschehen tatsächlich ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
werden3. Es sind sterile Handschuhe, steriles Abdeckmaterial, sterile Tupfer, ggf. eine Pinzette zur aseptischen Katheterinsertion, ein Schleimhautantiseptikum für die Dekontamination der Harnröhrenöffnung und ihrer Umgebung (Einwirkzeit beachten) und steriles Gleitmittel zu verwenden4. Bei der Harnentsorgung sind Einmalhandschuhe (nicht sterilisiert) zu tragen. Auf Spritzschutz ist zu achten – möglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
. Bei fehlendem Immunschutz muss Ihr Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsbeschränkungen beachten und Schutzmaßnahmen veranlassen. Umsetzungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Wenn diese nicht möglich sind, soll ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Falls Sie immun gegenüber den unten aufgezählten Erkrankungen sind, dürfen Sie auf ihrem Arbeitsplatz verbleiben.Folgende ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
an die Beschäftigte, die Tätigkeit nicht auszuführen, wäre dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht nachgekommen und/oder die Einhaltung der v. g. Werte nicht nachgewiesen ist.Abschließend:Zu beachten ist, dass die rechtliche Verantwortung für Maßnahmen des Arbeitsschutzes (auch in Bezug auf Bußgeld- und Strafvorschriften des Mutterschutzgesetzes) der Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
, sowie die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut zur Prävention und Kontrolle von MRSA im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen sind zu beachten. QuellenKommission zur Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch Institut: Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus Aureus (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.Mitteilung ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886