Ergebnisse 1 bis 20 von 40 Treffern
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefähr ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, jeder Frau die Beschäftigung während der Schwangerschaft und Stillzeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Deshalb ist jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau so zu gestalten, dass Leben und Ges ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Muttersc ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Die konkrete Antwort auf Ihre Frage, ob Frühdienste verrichtet werden dürfen, findet sich im § 5 MuSchG, wonach eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäft ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
Umgang mit diesen biologischen Arbeitsstoffen haben. Wassermischbare Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Deshalb sind bei der Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen mit diesen Stoffen insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Sind Arbeitsplatzgrenzwerte im Sicherheitsdatenblatt angegeben, dürfen schwangere und stillende Frauen hiermit nur ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie umzusetzen.Individuelles, ärztliches BeschäftigungsverbotDas ärztliche Beschäftigungsverbot berücksichtigt den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Es ist in § 16 MuSchG geregelt und kann nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden, wobei folgende Voraussetzungen zu beachten ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft kann im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht vorliegen, da das Mutterschutzgesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützt.Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut lie ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
Es ist nicht richtig, dass die Beschäftigung werdender Mütter in Spielhallen generell ab dem 6. Schwangerschaftsmonat verboten ist. Ein solches Verbot würde aus mutterschutzrechtlicher Sicht wenig Sinn machen, da Frauen bei einem Überfall in den davor liegenden Schwangerschaftsmonaten genauso gefährdet wären.Viele Betreiber von Spielhallen haben auf diese Vorkommnisse reagiert und in den letzten J ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten. So gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (vgl. § 1 Abs. 2 S ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Grundsätzliches:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtige ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden od ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Hierzu gehören:- Funktionsprinzip des Geräts- ordnungsgemäße Verwendung des Geräts und von Ersatzteilen- Verantwortung des Betreibers- Verpflichtung zur Wartung und Pflege des Geräts Unberührt bleiben die sonstigen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
, wird er einen Rechtsnachfolger haben, der dann die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes beachten muss. Das bedeutet auch für den Rechtsnachfolger: Beabsichtigt er die Kanzlei zu schließen, muss er zuvor die Zulässigkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen.Letztere prüft dann die Zulässigkeit der beabsichtigten Kündigung, u.a. z.B. hinsichtlich dessen, ob ein Rechtsnachfolger die Kanzlei übernimmt und damit ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
, die bestimmte Gefahrstoffe enthalten. Für die Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollten Sicherheitsdatenblätter vorliegen oder angefordert werden. Werdende Mütter dürfen überhaupt nicht krebserzeugenden, fruchtschädigenden und erbgutverändernden Stoffen ausgesetzt sein. Mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder den Menschen in sonstiger Weise chronisch schädigenden Gefahrstoffen dürfen ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
freiberufliche/selbständige Tätigkeiten nicht unter diese Definition, so dass das Mutterschutzgesetz hier keine Anwendung findet. Somit dürften Sie diese Tätigkeit weiterhin ausführen. Ggf. sind arbeitsrechtliche Aspekte bei der Haupttätigkeit zu beachten, die einer Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit entgegenstehen. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
und sind nicht in eine Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers eingegliedert. Sie haben insoweit keinen Arbeitgeber, dem eine vertragliche Fürsorgeverpflichtung gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau zukommt und der die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz zu beachten hat." ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860