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KomNet-Wissensdatenbank

Was muss ein privater Bildungsträger bei der Beschäftigung einer schwangeren Auszubildenden beachten?

KomNet Dialog 6394

Stand: 29.08.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Wir sind ein privater Bildungsträger, der Jugendliche im Auftrag der Agentur für Arbeit in Kooperation mit Betrieben vor Ort ausbildet, d. h. die Jugendlichen absolvieren bei uns ihre praktische Ausbildung. Nun haben wir die Situation, dass eine Auszubildende als Gärtnerin im Zierpflanzenbau schwanger geworden ist. Gibt es ein Informationsblatt o. ä., in dem steht, was sie tun darf und was nicht und welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit sie ihre Ausbildung im Betrieb problemlos fortsetzen kann?

Antwort:

Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell für den Mutterschutz in Gärtnereien und Gartenbaubetrieben Informationen zusammengestellt.