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Darf eine Schwangere mit einem Nahinfrarot-Spektrometer (NIR) arbeiten?
KomNet Dialog 43353
Stand: 03.12.2020
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter
Frage:
Darf eine Schwangere mit einem Nahinfrarot-Spektrometer (NIR) arbeiten?
Antwort:
Aus mutterschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine schwangere Frau mit Tätigkeiten am NIR-Spektrometer zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis die möglichen Gefahren, die beim Betrieb entstehen können, kennt und in der Funktion und Bedienungsanweisung vertraut ist.
Die Betriebsanweisung und die allgemeinen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Hierzu gehören:
- Funktionsprinzip des Geräts
- ordnungsgemäße Verwendung des Geräts und von Ersatzteilen
- Verantwortung des Betreibers
- Verpflichtung zur Wartung und Pflege des Geräts
Unberührt bleiben die sonstigen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung und der Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutz