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Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Nach § 3 Absatz 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt Folgendes:„(5) Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt,1.bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder2.bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder3 ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 3038
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Es ist nicht richtig, dass die Beschäftigung werdender Mütter in Spielhallen generell ab dem 6. Schwangerschaftsmonat verboten ist. Ein solches Verbot würde aus mutterschutzrechtlicher Sicht wenig Sinn machen, da Frauen bei einem Überfall in den davor liegenden Schwangerschaftsmonaten genauso gefährdet wären.Viele Betreiber von Spielhallen haben auf diese Vorkommnisse reagiert und in den letzten J ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Nach einer Untersuchung von Frau Prof. Dr. S. Modrow (Dez. 1995)* haben 65 % der Neugeborenen bis zum Alter von 6 Monaten mütterliche Antikörper gegenüber Parvovirus B19, das ist der sogenannte Nestschutz. Die durchschnittliche Durchseuchung gegenüber Parvovirus B19 in Deutschland beträgt 76 %, wobei die Höhe der Durchseuchung alterspezifisch ist. Bei jungen Erwachsenen beträgt sie 60 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 5865
Unter § 2b Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG wird ausgeführt:"(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 5028
einer werdenden Mutter mit direktem und regelmäßigem Kontakt mit Kindern/Jugendlichen vom sechsten bis vollendeten 18. Lebensjahr sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote vom Arbeitgeber zu beachten:Bei nicht geklärter oder fehlender Rötelnimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20 ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen."Bei einer 6-Tage-Woche bedeutet dies, dass pro Arbeitstag im Durchschnitt maximal 7,5 Stunden Arbeitszeit zulässig sind.Wird von Montag bis Freitag ein 8-Stundentag abgeleistet, verbleiben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren.Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet.Hinweis:Die Begriffsbestimmungen aus § 2 Arbeitszeitgesetz beziehen sich nur auf das Arbeitszeitgesetz. Daher die Formulierung ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
sind.In diesem Zusammenhang bestehen häufig auch Unklarheiten über die Festlegung des Berechnungszeitraumes zur Ermittlung der Entgeltleistungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber Schwangeren, die wegen eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder ganz mit der Arbeit aussetzen müssen, mindestens der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn des Monats zu gewähren hat ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120
Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter gemäß § 18 Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Hierauf haben Sie also einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber wiederum ist gegen die Aufwendungen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
) zu Fristbeginn und Fristende herangezogen.§ 187 Abs.1 BGB: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."§ 188 Abs.2 BGB: " Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
Ihr Verständnis, dass wir dazu keine nähere Beratung geben können und dürfen.Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. Die Kündigung zum Ende der Elternzeit ist im § 19 BEEG geregelt und beträgt 3 Monate. Es handelt sich hier um ein Sonderkündigungsrecht, so ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Bei einem Beschäftigungsverbot, gleich ob es sich um eine individuelles oder generelles handelt, ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100