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Wird bei der Berechnung des Elterngeldes ein gezahltes Krankengeld berücksichtigt?

KomNet Dialog 5028

Stand: 18.01.2021

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung

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Frage:

Ich gehe ab März in Mutterschaftsurlaub. Für die Monate Januar und Februar bin ich krankgeschrieben und bekomme Krankengeld. Auf welcher Basis wird das Elterngeld berechnet? Bekomme ich wegen der beiden Monate Krankengeld später weniger Elterngeld?

Antwort:

Unter § 2b Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG wird ausgeführt:

"(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person

...

3. eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war".

In der vom Bundesfamilienminsterium veröffentlichten Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" wird dazu ausgeführt (S. 43):

"Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel (...) Krankengeld) zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt."

Weiter heißt es (S. 47):


"Entgeltersatzleistungen (wie z. B. (...) Krankengeld), die während des Elterngeldbezugs als Ersatz für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch."


Da KomNet für Fragen zum Elterngeld keine Zuständigkeit hat, empfehlen wir für nähere Auskünfte zur Ermittlung und Höhe des Ihnen zustehenden Elterngeldes eine entsprechende Frage direkt an die zuständige Elterngeldstelle zu richten.