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Muss ich als schwangere Werkstudentin einen neuen Vertrag mit weniger Arbeitsstunden unterschreiben? Den Vertrag haben die anderen Werkstudenten auch bekommen.
KomNet Dialog 17663
Stand: 08.03.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung
Frage:
Ich bin im sechsten Monat schwanger mit einem Arbeitsvertrag von bis zu 80 Stunden im Monat. Eine Überprüfung ergab, dass ich 74 Stunden gearbeitet habe. Jetzt wird mir ein neuer Vertrag angeboten, in dem steht, dass ich nur 60 Std. arbeiten darf. Dürfen die mich so runterstufen? Ich werde denselben Stundenlohn bekommen wie zuvor und dadurch werde ich weniger pro Monat bekommen. Ich bin als Werkstudentin eingestellt. Den anderen Werkstudenten wurde auch denselben Vertrag angeboten, also nicht nur mir.
Antwort:
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).
Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, wenn er anderen Arbeitnehmern ebenfalls entsprechende Änderungen angeboten hat. Auch darf Ihnen der Arbeitgeber während der Schwangerschaft nicht die Vergütung kürzen.
Weitere Informationen zum Thema (Änderungs-) Kündigungsschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.