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Wie berechnet sich der erste und der letzte Tag meiner Mutterschutzfrist?

KomNet Dialog 4244

Stand: 15.04.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Mutterschutzfristen

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Frage:

Ich habe am 10. August Entbindungstermin. Wann ist dann der erste und letzte Tag meiner Mutterschutzfrist?

Antwort:

Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben. Es gibt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs.1 MuSchG) und eine Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Danach dürfen Frauen nach dem tatsächlichen Entbindungstag bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nicht beschäftigt werden. Maßgeblich für die Ermittlung der Schutzfrist nach der Entbindung ist der tatsächliche Entbindungstermin.


Vor der Entbindung dürfen die Frauen innerhalb der Schutzfrist arbeiten, wenn sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. 


Für die taggenaue Berechnung werden die Definitionen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Fristbeginn und Fristende herangezogen.

§ 187 Abs.1 BGB: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."

§ 188 Abs.2 BGB: " Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt".



Fazit:

Ist der mutmaßliche Tag der Entbindung ein Donnerstag, beginnt die Schutzfrist vor der Entbindung an dem Donnerstag 6 Wochen vorher. Der letzte Arbeitstag wäre somit ein Mittwoch.


Die Schutzfrist nach der Entbindung beginnt mit dem Tag, der auf die Entbindung folgt. Wäre also die Entbindung am Donnerstag, würde die achtwöchige Schutzfrist am Freitag beginnen und 8 Wochen später an einem Donnerstag um 24 Uhr enden. Der erste mögliche Arbeitstag wäre der darauffolgende Freitag.