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der schwangeren Frau oder des ungeborenen Kindes besteht.Es soll also eine an sich "gesunde" Schwangere schützen, die aufgrund der Tätigkeit in Verbindung mit ihrer Schwangerschaft und individuellen Konstitution krank zu werden droht. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Tätigkeitsbezug).Ein ärztliches Beschäftigungsverbot hat einen hohen medizinischen ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und "die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vor Aufnahme der Beschäftigung.Im Rahmen der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit der des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bereits vor Eintritt eines Schwangerschaftsfalls die Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder deren Kind ausgesetzt ist oder sein kann, zu prüfen und die erforderlichen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
sowie besondere Flächendesinfektionsmaßnahmen notwendig.SchwangereBei gesunden Erwachsenen und damit auch bei 20–30 % der Schwangeren sind MRSA in der Nase, auf der Haut, in der Scheide und im Darm vorhanden. Das Risiko einer nosokomialen Besiedlung mit HA-MRSA ist bei gesunden Schwangeren ohne zusätzliche Risikofaktoren gegenüber der Allgemeinbevölkerung nicht erhöht. Für Schwangere und das ungeborene Kind ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. ...
Stand: 12.11.2024
Dialog: 682
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Maßnahmen verhütet werden kann.In § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen genannt. Demnach ist es beispielsweise unzulässig, werdende Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen zu beschäftigen, wenn der Grenzwert überschritten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
der zu erwartenden Schadens ermittelt werden.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Der im neuen Mutterschutzrecht genannte Ausschuss für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll anhand des Standes ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen zu ermitteln auf Grundlage von Bekanntmachungen nach § 19 Abs. 4 BioStoffVErfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten odersonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
flüssigkeitsdichte Kittel verwenden.2. Stichsichere Instrumente Bei nicht immunen Schwangeren besteht bei allen Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr und gleichzeitigem Blutkontakt eine Infektionsgefahr an blutübertragbaren Infektionskrankheiten, wie z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Parvovirus B19, zu erkranken. Obwohl die Übertragungswahrscheinlichkeit und die Virulenz für die einzelne Erreger unterschiedlich hoch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Regelungen zum Mutterschutz sind im Mutterschutzgesetz getroffen. Für Beamtinnen gelten spezielle Verordnungen, in NRW beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW .Erfahrungsgemäß sind schwangere Zahnärztinnen vielfältigen gesundheitlichen Risiken, insbesondere der Infektionsgefährdung gegenüber blutübertragenen Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B und C ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs. ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 23028
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Sie sich grundsätzlich über den Mutterschutz näher informieren möchten, weisen wir auf die ausführlichen Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter https://www.mags.nrw/mutterschutz hin.2. Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter in Zahnarztpraxen" weisen wir ebenfalls hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085