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auf Zurückhaltung bei der Arbeit ist nicht ausreichend! Es sind vielmehr konkrete Regelungen von Seiten des Arbeitgebers erforderlich.Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren.Hinweis: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Informationen zum Mutterschutz ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 müssen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Nach § 16 BEEG wird dieser Anspruch verlangt (nicht beantragt). Deshalb darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht kürzen.Es gibt Ausnahmen.Wenn z.B. die Arbeitnehmerin mit dem Antrag auf Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 28201
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
gearbeitet werden muss. Aus dem persönlichen Temperatur-Wohlbefinden einer schwangeren Frau ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf des Arbeitgebers. ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
verbleiben die Pflichten aus den mutterschutzrechtlichen Regelungen in der Verantwortung des Arbeitgebers. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt weiterhin acht bzw. zwölf Wochen (§ 3 Abs.2 MuSchG). Eine entsprechende Forderung des Arbeitgebers ist somit unzulässig.Hierüber hinausgehende Informationen bietet der Leitfaden zum Mutterschutz. Empfehlenswert ist auch die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichte Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Hierzu gehören:- Funktionsprinzip des Geräts- ordnungsgemäße Verwendung des Geräts und von Ersatzteilen- Verantwortung des Betreibers- Verpflichtung zur Wartung und Pflege des Geräts Unberührt bleiben die sonstigen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
zwingend für Arbeitgeber und Mutter. Liegt die Tätigkeit innerhalb des Arbeitsverhältnisses und ist Erwerbsarbeit zum Nutzen des Arbeitgebers, ist sie unzulässig.Jedoch kann die Mutter auf eigenen Wunsch Betätigungen nachgehen, die in ihrem Interesse sind (z. B. Besuch der Berufsschule, Teilnahme an Prüfungen u. Ä.).Zweifelsfälle sollten direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken, Bü ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat.Sollten Bedenken bezüglich der Erstattung der Stillbescheinigungen bestehen, können Sie Ihren Arbeitgeber im Vorfeld auf die Kostenübernahme für den verlangten Nachweis aufmerksam machen und sich die Erstattung und Häufigkeit der Bescheinigungen konkret bestätigen lassen. Hinweis:Auf die Nationale ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
auf Antrag des Arbeitgebers, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461